Audiozusammenfassung in einfacher Sprache
Warum räumliche Voraussetzungen in der 24-Stunden-Pflege zentral sind
Die richtige Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause ist eine große Herausforderung. Viele Angehörige wünschen sich eine persönliche Lösung und entscheiden sich für die 24-Stunden-Pflege. Dabei zieht eine Pflegekraft ein und unterstützt rund um die Uhr bei alltäglichen Aufgaben, wie Körperpflege, Haushalt und Freizeitgestaltung.
Doch bevor die Betreuung beginnen kann, stellen sich wichtige Fragen: Ist die Wohnung geeignet? Gibt es ein passendes Zimmer für die Pflegekraft? Benötigt die 24-Stunden-Pflege ein eigenes Bad? Welche weiteren räumlichen Voraussetzungen und Wohnraumanforderungen sind nötig?

Lassen Sie sich kostenfrei beraten – wir zeigen Ihnen, welche räumlichen Voraussetzungen erfüllt sein sollten.
Angebot anfordern Beraten lassenWas sind die räumlichen Voraussetzungen für 24-Stunden-Pflege?
Damit eine Betreuungskraft dauerhaft im Haushalt leben und arbeiten kann, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eigenes, abschließbares Zimmer für die Pflegekraft
- Zugang zu Bad und Küche (Mitbenutzung geregelt)
- Barrierefreier Zugang zu allen relevanten Räumen
- Gute Beleuchtung und Belüftung
- Internetanschluss oder Telefonanschluss
Zimmer für die Pflegekraft – Anforderungen und Einrichtungstipps
- Mindestraumgröße: ca. 8–12 m²
- Abschließbare Tür für Privatsphäre
- Fenster für Tageslicht und Frischluft
- Ausstattung: Bett, Kleiderschrank, Tisch, Stuhl, Leselampe
- Stauraum für persönliche Gegenstände
Ein hell eingerichtetes, pflegeleichtes Mobiliar schafft Wohnlichkeit. Ein WLAN-Router im Zimmer ermöglicht Kommunikation mit Familie und Behörden.
Badezimmer – Ist ein eigenes Bad Pflicht?
Ein eigenes Bad ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöht aber Privatsphäre und Hygiene. Nutzungsmodelle:
- Eigenes Bad direkt am Pflegekraftzimmer
- Gemeinsames Bad mit geregelten Nutzungszeiten
- Reinigungsplan für Sauberkeit und Privatsphäre
Wohnraumanpassung & Barrierefreiheit
Barrierefreiheit erleichtert Alltag und Pflege:
Maßnahme | Nutzen |
---|---|
Haltegriffe im Bad | Sicherheit bei der Dusche |
Duschhocker | Bequemes Sitzen beim Duschen |
Schwellenrampen | Einfaches Begehen von Türübergängen |
Türverbreiterungen | Rollstuhl-/Rollatortauglichkeit |
Notrufsystem | Schnelle Hilfe im Notfall |
Zuschüsse für Umbauten können bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
Pflegezimmer – Ausstattung, Privatsphäre und Alltag
- Senioren- oder Pflegebett mit verstellbarem Rahmen
- Nachttisch, Leselampe, Schrank
- Sessel oder Besucherstuhl
- Notrufknopf oder Telefon
- Freie Bewegungsfläche von mindestens 90 cm rund ums Bett
Hilfsmittel wie Rollstuhlrampe oder Toilettenstuhl ergänzen die Ausstattung je nach Pflegegrad.
Checkliste: Räumliche Voraussetzungen einfach erfüllen
- Eigenes, abschließbares Zimmer vorhanden
- Badzugang für die Pflegekraft geregelt
- Barrierefreier Zugang geprüft
- Haltegriffe und Hilfsmittel installiert
- Pflegebett und Notrufsystem bereit
- Internet-/Telefonanschluss im Zimmer vorhanden
- Privatsphäre für alle Haushaltsmitglieder gesichert

Prüfen Sie gemeinsam mit uns, wie Ihr Zuhause optimal vorbereitet werden kann – inklusive Fördermöglichkeiten.
Angebot anfordern Beraten lassenErfahrungen, Unterstützungsangebote & Auswahl des richtigen Anbieters
Gute Agenturen bieten Wohnraumanalysen, Beratung zu Umbauten und Hilfe bei der Zuschussbeantragung. Persönliche Wohnberatung sorgt für passgenaue Lösungen.
Beachtenswerte Stolperfallen & wie Sie sie vermeiden
- Kein Rückzugsraum für die Pflegekraft – Zimmer abschließbar gestalten
- Schlecht belichtetes Zimmer – Tageslichtfenster freihalten
- Unzureichender Badzugang – Nutzungszeiten klar regeln
- Teppiche/Schwellen als Stolperfalle – Schwellenrampen verwenden
- Fehlende Zuschussprüfung – frühzeitig Fördermöglichkeiten klären
Handlungsempfehlung: In 6 Schritten zu optimalen Wohnbedingungen
- Pflegekraftzimmer einrichten: abschließbar, möbliert, Internetzugang
- Badezimmernutzung regeln oder eigenes Bad bereitstellen
- Barrieren entfernen: Haltegriffe, Rampen, rutschfeste Beläge
- Pflegezimmer ausstatten: Pflegebett, Notruf, Bewegungsfreiheit
- Zuschüsse prüfen und beantragen: Pflegeversicherung, KfW-Programme
- Regelmäßig Feedback mit der Pflegekraft einholen und Anpassungen vornehmen
FAQ: Häufige Fragen zu räumlichen Voraussetzungen
Braucht die Pflegekraft ein eigenes Bad?
Ein eigenes Bad ist nicht Pflicht, aber ein gesonderter Zugang oder feste Nutzungszeiten sind sehr empfehlenswert.
Wie groß sollte das Zimmer für die Pflegekraft sein?
Empfohlen werden mindestens 8–12 m² mit abschließbarer Tür.
Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, aber sie erhöht Sicherheit und Pflegekomfort erheblich.
Wer zahlt Umbauten für Barrierefreiheit?
Zuschüsse sind bei der Pflegeversicherung oder KfW-Förderprogrammen erhältlich.
Was tun, wenn kein Gästezimmer vorhanden ist?
Alternativ ein Wohn-/Arbeitsbereich abtrennen und mit Raumteilern Privatsphäre schaffen.

Unser Team berät Sie gerne – kostenlos, persönlich und unverbindlich.
Angebot anfordern Beraten lassenRechtlicher Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Fachstellen oder Sachverständige.