Kostenübernahme durch Sozialamt & Antrag auf Sozialhilfe

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Sozialhilfe für die 24 Stunden Pflege richtig beantragen

Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause ist für viele Familien von zentraler Bedeutung. Besonders im Alter möchten die meisten Menschen in der vertrauten Umgebung bleiben. Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht umfassende Unterstützung rund um die Uhr. Angehörige stehen jedoch häufig vor großen Herausforderungen bei Organisation und Finanzierung.

Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen:

  • Wer übernimmt die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung?
  • Wann springt das Sozialamt mit Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege ein?
  • Wie funktionieren Antragstellung, Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Leistungsumfang?

Sie erhalten praktische Beispiele, Checklisten und Hinweise auf seriöse Informationsquellen, um die beste Lösung für Ihre Familie zu finden.

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Wissenswertes zur 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Bei dieser Betreuungsform wohnt eine Pflegekraft (meist im Wechsel) direkt im Haushalt des Pflegebedürftigen. Sie übernimmt Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Alltagsbegleitung – rund um die Uhr ansprechbar durch wechselnde Einsatzkräfte.

  • Individuelle Betreuung im eigenen Zuhause
  • Erhalt von Tagesstruktur und Sozialkontakten
  • Entlastung für Angehörige
  • Besonders geeignet bei Demenz oder Mobilitätseinschränkungen

Welche Pflegekräfte kommen zum Einsatz?

Häufig qualifizierte Kräfte aus Ost- und Mitteleuropa, aber auch deutsche Betreuungspersonen. Sie unterscheiden sich in Ausbildung, Sprachkenntnissen und Gehaltsniveau.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege durchschnittlich?

Monatliche Gesamtkosten: meist 2.200 € bis 4.000 €, inklusive Lohn, Sozialabgaben, Reisekosten und Vermittlungsgebühren.

Für wen eignet sich die 24-Stunden-Pflege besonders?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5
  • Menschen mit Demenz oder Immobilität
  • Paare, die gemeinsam betreut werden möchten
  • Alle, die im vertrauten Umfeld bleiben wollen
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Kostenübernahme der 24-Stunden-Pflege: Wann hilft das Sozialamt?

Wer erhält Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII?

Personen mit Pflegegrad ≥ 2 und begrenzten finanziellen Mitteln. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) übernimmt die nicht von Pflegekasse gedeckten Kosten.

Was sind Einkommens- und Vermögensgrenzen?

  • Einkommen: Renten, Pflegegeld, Mieten, Kapitalerträge
  • Vermögen: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien (Schonvermögen: 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Paare)

Wie wird das Pflegegeld angerechnet?

Pflegegeld der Pflegeversicherung zählt als Einkommen und wird vollständig auf die Sozialhilfe-Leistungen angerechnet.

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Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Formlosen Antrag bzw. Vordruck beim Sozialamt anfordern
  2. Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Pflegegrad beilegen
  3. Pflegevertrag und Kontoauszüge einreichen
  4. Bescheid abwarten, bei Rückfragen nachreichen

Worauf achtet das Sozialamt besonders?

  • Vollständigkeit und Korrektheit der Einkommens- und Vermögensangaben
  • Nachweis des tatsächlichen Pflegebedarfs (Pflegegrad-Bescheid)
  • Verwertung nicht geschützter Vermögenswerte vor Leistungen

Was zählt als „Bedürftigkeit“?

Bedürftig ist, wer die Pflegekosten aus eigenem Einkommen und verwertbarem Vermögen nicht mehr decken kann.

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Leistungsumfang, Alternativen & Alltagshilfen

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe konkret?

  • Übernahme angemessener Kosten für 24-Stunden-Pflege
  • Hauswirtschaftliche Hilfen, Nachtbetreuung, Alltagsbegleitung
  • Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl)

Gibt es Unterschiede zur Pflege über die Pflegekasse?

Pflegekasse zahlt bis zur Höchstgrenze des Pflegegrads. Sozialhilfe stockt auf, wenn Kassenleistung nicht ausreicht.

Was sind Alternativen, falls Sozialhilfe abgelehnt wird?

  • Erhöhung des Pflegegrads beantragen
  • Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Ambulante Dienste, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe
  • Steuerliche Entlastungen prüfen

Wie verändert die 24-Stunden-Pflege den Alltag?

Betreuungskraft lebt vor Ort, übernimmt nahezu alle Alltagsaufgaben. Angehörige gewinnen Zeit und Entlastung, während der Pflegebedürftige in gewohnter Umgebung bleibt.

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Auswahl & Qualitätssicherung bei 24-Stunden-Pflegekräften

Wie finde ich einen seriösen Anbieter oder vertrauensvolle Pflegekraft?

  • Geprüfte Vermittlungsagenturen mit transparenten Verträgen
  • Ausbildung, Referenzen und Deutschkenntnisse der Kräfte
  • Klare Preisgestaltung ohne versteckte Kosten
  • Rechtssichere Modelle (Entsendung, Direktanstellung)

Welche Mindestanforderungen gibt es an Einsatzkräfte?

  • Erfahrung in der Seniorenpflege
  • Grundkenntnisse in Medizin und Hygiene
  • Kommunikationsfähigkeit und Empathie

Was tun, wenn Probleme im Alltag auftreten?

  • Unmittelbares Gespräch mit Pflegekraft und Vermittler
  • Dokumentation von Beanstandungen
  • Anforderung einer Ersatzkraft bei Bedarf
  • Bei anhaltenden Problemen externen Mediator einschalten

Handlungsempfehlung: So sichern Sie reibungslos die Kostenübernahme

  1. Pflegebedarf ermitteln und Pflegegrad beantragen
  2. Leistungen der Pflegekasse ausschöpfen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen)
  3. Restbedarf ermitteln und Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege beantragen
  4. Alle erforderlichen Nachweise vollständig einreichen
  5. Regelmäßig Rücksprache mit Sozialamt und Vermittlungsagentur halten
  6. Qualität der Betreuung fortlaufend überprüfen
Lassen Sie sich jetzt beraten

Unsere Pflegeexperten begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Antragsstellung und Auswahl der Betreuung.

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FAQ: Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege, Kostenübernahme und Sozialhilfe

Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?

Wenn Einkommen und Vermögen den Eigenanteil nicht decken und ein Pflegegrad ab 2 vorliegt.

Wird Pflegegeld auf Sozialhilfe angerechnet?

Ja, Pflegegeld wird als Einkommen vollständig angerechnet.

Wie hoch ist die Vermögensgrenze?

Schonvermögen: 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Paare.

Welche Unterlagen benötigt das Sozialamt?

Personalausweis, Pflegegradbescheid, Einkommens- und Vermögensnachweise, Pflegevertrag, Kontoauszüge.

Welche Alternativen gibt es bei Ablehnung?

Ambulante Dienste, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe, Kombination von Pflegeleistungen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Fachstellen oder Juristen.

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